BRIEFWAHL

Wer möchte, kann seinen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl schon jetzt abgeben – per Briefwahl. Sie ergänzt die Möglichkeiten, an der Wahl teilzunehmen. Wie komme ich bei der Briefwahl an meinen Wahlzettel? Welche Fristen gelten? Fragen und Antworten zur Briefwahl.

Am 7. November 2021 wird in Niebüll der nächste Bürgermeister gewählt. Alle Wahlberechtigten haben im Vorfeld eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Am Wahltag haben dann fünf Wahllokale in Niebüll von 8.00 – 18.00 Uhr geöffnet.

Wer möchte, kann seinen Stimmzettel für Bürgermeisterwahl auch schon im Vorfeld der Wahl ausfüllen und abgeben – per Briefwahl. Die Entscheidung für eine Briefwahl muss nicht begründet werden, allerdings ist ein Antrag nötig. 

Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen? 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, brauchen Sie einen Wahlschein. Diesen können Sie beim Amt Südtondern persönlich oder auch schriftlich beantragen. Die Schriftform gilt auch durch Fax oder E-Mail als gewahrt. Außerdem kann man die Unterlagen auch online anfordern. Hierfür klicken Sie bitte hier. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

An welche Anschrift werden Briefwahlunterlagen versendet?

Das Amt Südtondern versendet den Wahlschein mit den beigefügten Briefwahlunterlagen an die Wohnanschrift oder – auf Antrag – an eine andere Anschrift (zum Beispiel Urlaubsanschrift).

Die Unterlagen können auch persönlich bei der Amtsverwaltung Südtondern abgeholt werden. In diesem Fall können Sie alternativ Briefwahl an Ort und Stelle ausüben.

Wann muss ich Briefwahl beantragen?

Sie sollten Ihren Antrag auf einen Wahlschein so frühzeitig wie möglich stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten.

Ein Wahlschein kann bis spätestens 5. November 2021, 12:00 Uhr beantragt werden. Die online-Antragstellung endet bereits um 09.00 Uhr. In besonderen Ausnahmefällen kann ein Wahlschein noch am Wahltag bis 15:00 Uhr beantragt werden, zum Beispiel, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Was ist die Briefwahl an Ort und Stelle? 

Holen Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen persönlich beim Amt Südtondern ab, so können sie ihre Stimme dort auch an Ort und Stelle abgeben. Dabei ist sicherzustellen, dass der Stimmzettel unbeobachtet gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann.

Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen? 

Die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist auch aus dem Ausland möglich. Der Wahlbrief muss dann allerdings ausreichend frankiert werden. Außerdem muss der Wahlbrief so frühzeitig versendet werden, dass er spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Amt Südtondern vorliegt. Wir empfehlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden. Dazu benötigt man einen Luftpostaufkleber (Priority/Prioritaire), den man unter anderem im Internet findet.

Wann sollte ich den Wahlbrief absenden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt beim Amt Südtondern abgegeben werden. Er muss beim Amt Südtondern spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Übersendung per Post sollten Sie den Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl absenden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt man selbst das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte daher sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief unmittelbar danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.